Hilden, 01.09.2025 (PresseBox) – Der ZVO begrüßt ausdrücklich die grundsätzliche Zielsetzung des Referentenentwurfs, die Stromsteuerentlastung für das Produzierende Gewerbe auf den EU-Mindeststeuersatz von 0,05 ct/kWh abzusenken. Für die stromintensive Oberflächen- und Galvanotechnik ist diese Maßnahme ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und zur Abmilderung struktureller Standortnachteile.
Gleichzeitig sieht er aber mit großer Sorge, dass der vorgelegte Entwurf deutlich hinter den Erwartungen an einen echten Bürokratieabbau und eine mittelstandsgerechte Ausgestaltung der Entlastungsverfahren zurückbleibt.
Der ZVO appelliert daher an das Bundesministerium, den vorgelegten Regulierungsentwurf um echte strukturelle Vereinfachungen zu ergänzen. Entlastung darf sich nicht auf den Gesetzestext beschränken, sondern muss in der Praxis für die Betroffenen wirksam und zugänglich sein – insbesondere für die vielen kleinen und mittleren Betriebe, die das Rückgrat der deutschen Industrie bilden.
Eine automatisierte, digitale und versorgernahe Entlastung wäre ein klares Signal für Bürokratieabbau, Mittelstandsorientierung und Wettbewerbsfähigkeit im energieintensiven industriellen Mittelstand.