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Isselburg, 16.12.2025 (PresseBox) – Wie können Ladungen unter allen Verkehrsbedingungen sicher transportiert werden? Antworten darauf geben die Richtlinien der VDI 2700 zur Ladungssicherung. Im Januar 2026 erscheinen zwei Novellierungen der Richtlinienreihe. Die erweiterten Vorgaben sehen unter anderem zusätzliche Kennzeichnungsanforderungen für Ladungssicherungssysteme vor. Mit VarioSAVE Light von Elting können leichte bis mittelschwere Fahrzeuge schon jetzt alle Vorgaben der VDI 2700 erfüllen und sind damit rechtskonform unterwegs.

„Das VarioSAVE Light-System ist seit seiner Markteinführung durch anerkannte Prüfinstitutionen nach den Vorgaben der VDI 2700/EN 12195-1 zertifiziert. Damit kommen wir sämtlichen sicherheitsrelevanten Anforderungen dieser Richtlinie nach“, sagt Guido Elting, Geschäftsführer bei Elting Metalltechnik. „Das trifft auch auf die neuen Kennzeichnungspflichten der VDI 2700 Blatt 3.2 für jegliche Ladungssicherungssysteme zu – egal ob Zurrgurte, Ketten oder Steckrungen –, die Anfang 2026 inkrafttreten.“

Ab Januar 2026 sieht VDI 2700 Blatt 3.2 vor, dass Elting die Steckrungen seines formschlüssigen Ladungssicherungssystems VarioSAVE mit einer Herstellerkennzeichnung versieht. Das gilt auch für die Variante VarioSAVE Light, die das erste Ladungssicherungssystem seiner Art für leichte bis mittelschwere Fahrzeuge der Klasse bis 12 t zGG ist. Darüber hinaus müssen auf den Steckrungen, aber auch anderen Ladungssicherungssystemen, noch eine Chargennummer zur vollständigen Rückverfolgbarkeit der eingesetzten Werkstoffe sowie eine eindeutige Angabe der zulässigen Belastungsgrenzen zu finden sein.

Um die Vorgaben normkonform zu erfüllen, gleichzeitig auch, wie in der Richtlinie gefordert, eine komfortable und dauerhaft gut lesbare Lösung für den Anwender zu bieten und die Kennzeichnung vor Witterung und Beschädigungen zu schützen, hat Elting sich für eine besonders robuste Umsetzung entschieden: „Wir versehen all unsere verzinkten VarioSAVE-Steckrungen an mehreren Positionen mit einer nahezu unzerstörbaren Lasergravur. Das bedeutet für den Anwender: vollständige Rückverfolgbarkeit über die Chargenverwaltung, eindeutige Herstellerkennzeichnung sowie die klar ausgewiesenen Blockierkräfte in den jeweils relevanten Angriffshöhen – alles dauerhaft sichtbar und benutzerfreundlich angebracht.“

Mehr Betriebssicherheit dank eindeutiger Kennzeichnung
Die Novellierungen der VDI 2700 Blatt 3.2 sollen die Betriebssicherheit von Ladungssicherungssystemen erhöhen. Denn sie gewährleisten, dass ausschließlich für diesen Anwendungsfall konstruierte und geprüfte Rungen bzw. andere Ladungssicherungssysteme aus dafür geeignetem Material verwendet werden. Der Einsatz von minderwertigen oder nicht zertifizierten Komponenten wird damit wirksam ausgeschlossen. „Zudem erkennt der Fahrer bei dem Steckrungensystem VarioSave Light dank der eindeutigen Kennzeichnung unmittelbar, welche Last die jeweilige Runge aufnehmen und wie sie belastet werden darf. Das schafft Transparenz, reduziert Fehlanwendungen und unterstützt eine sichere, regelkonforme Handhabung im täglichen Betrieb“, führt Elting aus.

VDI-2700-Standard sichert StVO-Rechtskonformität
Eine regelkonforme Ladungssicherung ist laut Straßenverkehrsordnung (StVO) in Deutschland Pflicht. Verstöße gegen die StVO können mit hohen Bußgeldern belegt oder sogar strafrechtliche Konsequenzen haben. Und zwar für jeden, der mit der sachgerechten Verladung von Gütern betraut ist. Dazu gehören die Fahrzeugführer, die Verlader und die Fahrzeughalter. Bei einer unsachgemäßen Entladung von Gefahrgut können auch Entlader zur Rechenschaft gezogen werden.

Die Einhaltung sogenannter anerkannter Regeln der Technik wie die Richtlinienreihe der VDI 2700 gewährleisten, dass Verantwortliche die StVO-Vorgaben erfüllen. Die VDI 2700 bietet umfassende Anleitungen und Prüfmethoden, sodass man Ladungen unter allen Verkehrsbedingungen sicher transportieren kann. „Befolgt man die Vorgaben der VDI 2700 und handelt normkonform, reduziert sich das Unfallrisiko, aber auch die Gefahr rechtlicher Folgen und Haftungsansprüche bei Unfällen für die Verantwortlichen einer sachgerechten Ladungssicherung“, erklärt Elting.  

Weitere Novellierungen
Neben VDI 2700 Blatt 3.2 wird auch Blatt 16 der Richtlinienreihe novelliert und Anfang 2026 veröffentlicht. Dieses befasst sich grundsätzlich mit der Ladungssicherung in Fahrzeugen bis 7,5 t zGG. Angaben zu formschlüssigen Ladungssicherungssystemen spielen dabei aber nur eine untergeordnete Rolle.