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Isselburg, 05.02.2026 (PresseBox) – Seit dem 1. Februar 2026 gelten die Novellierungen der VDI 2700-Richtlinie zur Ladungssicherung. Diese sehen unter anderem zusätzliche Kennzeichnungspflichten für Ladungssicherungssysteme vor. Was jetzt auf die Besitzer von Transportfahrzeugen wie Lkw oder Kleintransporter zukommt, weiß Guido Elting, Geschäftsführer bei Elting Metalltechnik. Mit VarioSAVE vertreibt das Unternehmen eines der führenden Steckrungensysteme zur formschlüssigen Ladungssicherung. Die VarioSAVE-Produkte erfüllen bereits heute alle Anforderungen der neuen VDI 2700-Richtlinie.

„Die Einführung der neuesten Fassung der VDI 2700 Blatt 3.2 sorgt derzeit am Markt für eine spürbare Verunsicherung. Zahlreiche Schulungsanbieter, Sachverständige und Hersteller von Ladungssicherungsprodukten beschäftigen sich intensiv mit diesem Thema“, erklärt Elting. Dabei kursierten hierzu teils widersprüchliche Aussagen; falsche Annahmen würden getroffen. Etwa in Bezug auf einen angeblichen Bestandsschutz für ältere Fahrzeuge oder eine Übergangsfrist für bestehende Ladungssicherungssysteme. „Es gilt jedoch: VDI-Richtlinien stellen den anerkannten Stand der Technik dar. Mit dem Erscheinen einer neuen Fassung wird die vorherige Ausgabe mit sofortiger Wirkung ersetzt“, führt Elting aus.

Die überarbeitete Fassung der VDI 2700 Blatt 3.2 regelt erweiterte Kennzeichnungspflichten für Ladungssicherungsmittel wie Zurrgurte und Rungensysteme, mit dem Ziel einer besseren Nachvollziehbarkeit und Belastungsbewertung. Insgesamt verdeutlichen die Neuerungen den Trend hin zu präziseren und strengeren technischen Anforderungen.

Kennzeichnungspflicht: Etikettierung reicht nicht aus
Besitzer alter Transportfahrzeuge sind dementsprechend verpflichtet, die neuen VDI 2700-Vorgaben ab sofort zu erfüllen und ihre Ladungssicherungssysteme regelkonform zu kennzeichnen. Eine Etikettierung reicht aus Sicht Eltings hier nicht aus, da die neue VDI 2700-Richtlinie eine vollständige Rückverfolgbarkeit, also eine eindeutige Chargenverfolgung bis hin zum eingesetzten Vormaterial der Ladungssicherungssysteme, verlangt.

Bei bestehenden oder älteren Produkten sei diese Information in der Regel nicht mehr nachvollziehbar. „Eine nachträgliche Kennzeichnung durch Etikett oder Aufkleber würde daher keine belastbare Aussage über Material, Herkunft oder normgerechte Auslegung zulassen. Streng genommen ist bei solchen Produkten oft nicht einmal sichergestellt, dass sie den heutigen Anforderungen an eine normkonforme Ladungssicherung überhaupt genügen“, führt Elting weiter aus.

Elting-Produkte sind bereits rechtskonform
Elting wiederum hat bereits die neuen VDI 2700-Vorgaben für seine Produkte umgesetzt und versieht die Steckrungen für seine formschlüssigen Ladungssicherungssysteme VarioSAVE Basic und VarioSAVE Light mit einer eindeutigen Kennzeichnung: „Wir setzen konsequent auf langlebige Lasergravuren. Diese ermöglichen es, die Inhalte der neuen Norm dauerhaft, präzise und gut lesbar direkt auf dem Produkt zu kennzeichnen. Das entspricht unserem Qualitätsanspruch und stellt sicher, dass die Kennzeichnung auch über die gesamte Nutzungsdauer erhalten bleibt.“

Die formschlüssigen Ladungssicherungssysteme des Metallbauers sind durch anerkannte Prüfinstitutionen nach den Vorgaben der VDI 2700/EN 12195-1 zertifiziert und kommen somit sämtlichen sicherheitsrelevanten Anforderungen dieser Richtlinie nach.