Leverkusen, 30.01.2026 (PresseBox) – Die IATF-Schemaeigner haben eine Aktualisierung des IATF-16949-Zertifizierungsschemas veröffentlicht, die den Umgang mit Aftermarket-Automobilersatzteilen präzisiert.
Die Klarstellung betrifft sowohl Unternehmen, die ausschließlich Aftermarket-Ersatzteile herstellen, als auch Standorte mit kombinierter OEM- und Aftermarket-Produktion. Reine Aftermarket-Hersteller gelten demnach weiterhin als zertifizierungsfähig nach IATF 16949.
Für zertifizierte Standorte, an denen sowohl OEM- als auch Aftermarket-Produkte gefertigt werden, legt das Update fest, dass sämtliche Aftermarket-Aktivitäten künftig in den Zertifizierungsumfang einzubeziehen sind. Für die Umsetzung dieser Anforderung gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2028.
Mit der Aktualisierung wird der Anwendungsbereich des Zertifizierungsschemas klarer definiert und ein einheitlicher Umgang mit Aftermarket-Aktivitäten sichergestellt.